Was ist eigentlich ein Schönheitschirurg?
Schönheitschirurg ist kein Begriff, der im ärztlichen Weiterbildungsrecht definiert ist. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist der Plastische
Chirurg von seiner Weiterbildung nicht nur ein Schönheitschirurg. Seine Ausbildung erfolgt im wesentlichen im Bereich der wiederherstellenden
Chirurgie (z. B. von angeborenen Deformierungen, Unfallverletzungen, Verbrennungen). Die ästhetische Chirurgie ist ein kleiner Teil seiner Ausbildung.
Andere Facharztgebiete umfassen ebenfalls spezielle Aspekte der Schönheits- chirurgie, obwohl diese nicht in der Aus- und Weiterbildungsordnung vorgesehen
sind: z. B. Brustoperationen bei Gynäkologen, Gesichtsoperationen bei Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Hautoperationen, Fettabsaugungen
und Laserbehandlungen bei Dermatologen. Seit Jahren gibt es zwischen diesen Facharztgruppen strittige Diskussionen über eine Erweiterung des
Facharztbegriffs bzw. des Zusatztitels „plastische Operationen“ um den Begriff „ästhetisch“. Wegen des werbenden Charakters dieses Begriffs bemühen
sich alle Fachgruppen darum, ihre ästhetisch-chirurgische Kompetenz durch Vereinnahmung des Begriffs zu demonstrieren.
In den letzten Jahren sind die Bundesärztekammer und viele Landesärztekammern dazu übergegangen die Bezeichnung des Plastischen Chirurgen in
"Plastischer und Ästhetischer Chirurg" zu ändern, während beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern auch mit der Änderung der Weiterbildungsordnung
vom 7. September 2007 die Bezeichnung weiterhin "Plastischer Chirurg" heißt.
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